Zur Umsetzung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz − ArbSchG) stehen qualifizierte Fachingenieure zur Verfügung.
Einführung und Durchsetzung von Maßnahmen der Unfallverhütung, gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 − Grundsätze der Prävention − und der weiteren staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetze und Vorschriften.
Das Aufgabengebiet umfasst neben der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze auch die Beratung der Unternehmen auf den Gebieten Brandschutz und Umweltschutz.
Dabei steht die präventive Arbeit, das heißt die Einflussnahme auf die Vermeidung von Unfall- und Schadensereignissen für unsere Kunden im Vordergrund.
Durch kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen werden unsere Sicherheitsingenieure in die Lage versetzt, sich den neuen Herausforderungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze zu stellen.
Kundenzufriedenheit ist für uns auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oberstes Ziel.